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Darf ein Testimonial für die Covid-19-„Impf“-kampagne als Richterin über eineStrafanzeige zum Thema Covid-19-„Impf“-pflicht entscheiden? Wohl kaum!

Richterpflicht der Unparteilichkeit verletzt

Eine Bozner Richterin für die strafrechtlichen Vorerhebungen ließ sich 2021 in ihrer Funktion als damalige Landesgerichtspräsidentin während ihrer Covid-19-„Impfung“ ablichten und hat zugelassen, dass das entsprechende Foto von den Südtiroler Medien mit dem Kommentar veröffentlicht wurde „Bekannte Südtiroler gehen bei der Corona-Impfung mit gutem Beispiel voran …am Mittwoch war Elsa Vesco, Präsidentin des Bozner Landesgerichts, an der Reihe. Im Impfzentrum in der Bozner Messehalle erhielt sie die erste Dosis von BioNTech/Pfizer…“

Wir fragen uns, wie eine Richterin – damals Gerichtspräsidentin – ihre Objektivität in Bezug auf den ihr als Richterin für die strafrechtlichen Vorerhebungen unterbreiteten Sachverhalt zur Covid-19-„Impfpflicht“ von Ärzten bewahren konnte, nachdem sie sich de facto als Testimonial für die Covid-19 Impfkampagne (unter dem Motto „sicher“ und „wirksam“ – Pflicht zur Solidarietät mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen) medial instrumentalisieren lies.
Wir wissen, dass in Südtirol Richter, die ihre kritische Meinung zur Covid-19-Impfung (solche Richter gibt es nämlich!) privat zum Ausdruck gebracht haben, von der Beteiligung an der
Entscheidungsfindung zu Covid-19-Fällen „befreit“ werden.

So geschehen am Oberlandesgericht von Bozen in von mir betreuten Fällen. D.h. Richter, mit einer kritischen Meinung zur Covid-19-„Impfung“ werden in Südtirol vorab „ausgefiltert“!

Ich denke, auch das sollte die Bevölkerung wissen!


Währenddessen entscheidet am Landesgericht Bozen eine Richterin in Verfahren, in denen es dann nicht einmal die Möglichkeit einer effektiven Anfechtung der Entscheidung gibt (Archivierungsverfügungen der Richter für strafrechtliche Vorerhebungen sind grundsätzlich innerstaatlich nicht mehr anfechtbar, es sei denn es liegen gröbste verfahrensrechtliche Verletzungen vor) über den Einspruch von suspendierten Ärzten gegen den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft, obwohl diese Richterin zur öffentlichen Propaganda, sprich Meinungsbildung, in Bezug auf die Covid-19-„Impfung“ ohne Zweifel beigetragen hat. Ein Hauptprinzip des sog. „gerechten Prozesses“ (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 111 Verfassung der Italienischen Republik) besteht darin, dass ein Richter nicht nur in Bezug auf die Prozessparteien, sondern auch in Bezug auf den Sachverhalt (Tatbestand) über den er/sie zu entscheiden hat, unparteiisch sein muss!
Nun haben in der Covid-19-Zeit alle Richter und Staatsanwälte, so wie alle Bürger, sich
notwendigerweise eine persönliche Meinung zur Covid-19-„Impfung“ bilden müssen. Doch eines ist es, im rein privaten Rahmen und persönlich eine Meinung zu haben, und etwas anderes ist es, diese Meinung in eine mediale Propaganda miteinfließen zu lassen, indem man sich als Landesgerichtspräsidentin zum Testimonial der Covid-19-„Impf“-Propaganda machen hat lassen (… mit gutem Beispiel vorangehen …).
Damit hatte und hat diese Richterin nicht mehr die Voraussetzungen „unparteiisch“ (wie vom Gesetz gefordert) über Covid-19-„Impfpflicht“-Fälle zu entscheiden, wo es u.a., um die fehlende Wirksamkeit der Unterbrechung der Infektionskette und die Gefährlichkeit dieser Substanzen geht. Sie hatte ja mit Foto in den Südtiroler MainstreamMedien als Vorzeigebeispiel eines „verantwortungsvollen Bürgers“ für die institutionelle Propaganda zur Verfügung gestanden, in der den Menschen nachweislich entgegen jeglicher Evidenz erklärt wurde, sie müssten sich impfen, um die vulnerablen
Bevölkerungsgruppen zu schützen.


Wie in allen Verfahren, habe ich auch in den von der ehemaligen Landesgerichtspräsidentin nunmehr als Richterin der strafrechtlichen Vorerhebungen betreuten Verfahren darauf hingewiesen, dass Richter, die sich als Testimonials der „Impfkampagne“ verwenden haben lassen, nicht die vom Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 47 Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten der Europäischen Union und Art. 111 Verfassung vorgesehene notwendige „Unparteilichkeit“ garantieren.

Meinungsbildung über die Covid-19-„Impfung“ der Entscheidung in den beiden Fällen zu enthalten, hat die Richterin es nicht für notwendig erachtet, den Fall abzugeben.
Die Richterin hat es – darüber hinaus – ohne jegliche Begründung – unterlassen, die Einholung von entscheidendem Beweismaterial anzuordnen und hat sich hinter Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und Staatsrates verschanzt, die zu wesentlichen in den Strafanzeigen vorgebrachten Aspekten (wie z.B. der systematischen Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht der sog. Covide-19-„Impfstoffe“, der systematischen Vertuschung der Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der sog. Covid19-„Impfstoffe durch die italienische Arzneimittelbehörde, durch das italienische
Gesundheitsministerium und den lokalen Sanitätsbehörden – auch durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb!) in keinster Weise Stellung bezogen haben.
Dazu hatten wir umfangreichste Anträge gestellt

In den beiden von der Bozner Richterin entschiedenen Verfahren ging es u.a. darum, dass seit 27. Dezember 2020 auch in Südtirol die Covid-19-„Impfungen“ ohne die von der Europäischen Arzneimittelbehörde und der Europäischen Kommission in den Zulassungsbeschlüssen als Bedingung für die Anwendung dieser Substanzen geforderte ärztlichen Verschreibung injiziert werden. Es ging auch darum, dass die Covid-19-„Impfung“ dem Sanitätspersonal laut Gesetz (D.L. 44/2021) verpflichtend auferlegt wurde, um angeblich die Infektion mit dem Virus zu verhindern, und damit vulnerable
Patienten zu schützen.
Wir haben mit offiziellen institutionellen Dokumenten der EMA nachgewiesen, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ niemals für die Verhinderung der Infektion zugelassen wurden (weil sie diese Wirkung nicht haben!) sowie selbst für die Verhinderung von schweren Covid-19-Fällen der EMA statistisch relevante Beweise fehlten und fehlen wie sie selbst in dem offiziellen Bewertungsbericht der Covid-19-„Impfstoffe“ erklärt (siehe Assessment-Report EMA S. 97 zu Comirnaty von Pfizer/BioNTech
und wir haben mit offizieller Dokumentation der Produzenten (Risk-Management-Plan), hier derjenige von Pfizer/BioNTech zur Substanz Comirnaty sowie den Daten der offiziell von der EMA in ihrer Datenbank EudraVigilanz ausgewiesenen auch schwersten Nebenwirkungsfälle (inklusive Tod) nachgewiesen (https://drive.google.com/file/d/1_XGpppS82kHQ3nfRROEB3TVO3kU8SSrp/view?usp=dri
vesdk
), dass diese Substanzen nicht sicher sind, sondern ganz offensichtlich seit 2021 zu
statistisch eindeutig belegbaren Übersterblichkeit gerade in den Ländern mit höchster Durchimpfungsrate führen!
https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-eurostat-news/w/ddn-20230714-2?
Zu Italien fehlen, bezeichnenderweise in der Statistischen Datenbank der EU die Daten.
Wohl weil gerade Italien ein desaströses Bild abgibt, wie die tagtäglich stattfindenden
plötzlichen Tode jüngster Menschen unaufhaltsam beweisen!
Wir hatten u.a. beantragt, die durch die im Mediaset-TV-Kanal Rete-4 wöchentlich laufende
Sendung „Fuori dal Coro “ (Mario Giordano) im Frühjahr bekannt gewordenen AIFA-internen Dokumente einzuholen, aus denen vermutlich u.a. hervorgeht, dass auch der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die für die Südtiroler Sanität auch politisch Verantwortlichen an der Vertuschungsaktion bezüglich Unwirksamkeit und Gefährlichkeit der Substanzen mitgewirkt haben. Der Redaktion von Fuori dal Coro wurden von nicht mehr zum Schweigen bereite AIFA-Mitarbeiter, Dokumente zugespielt, aus denen hervorgeht, dass die italienische Arzneimittelbehörde und das italienische Gesundheitsministerium, sowie die lokalen Sanitätsbehörden und politisch für die Sanität Verantwortlichen von Anfang an
wussten, dass die sog. Covid-19-„Impfstoffe“ keinerlei Schutzwirkung gegen die Infektion haben, „Geimpfte“ schwer erkranken sowie auch schwerste (bis hin zum Tode) Nebenwirkungen erleiden können. Doch weder die Bozener Staatsanwaltschaft, noch die Richterin für die strafrechtlichen Vorerhebungen am Bozener Landesgericht haben es, trotz
expliziter Beantragung, https://drive.google.com/file/d/1TdVEp8i6jPq6C4panPmDeAdgwolGfu3E/view?usp=drives dk für notwendig erachtet, diese öffentlich bekannt gewordenen Beweismittel für eine
rechtskonforme Beurteilung der von suspendierten Südtiroler Ärzten eingereichten Strafanzeige, einzuholen.
In einem Strafverfahren muss die Beweisaufnahme über die sog. materielle Wahrheit
stattfinden!

Stattdessen hat sich die Richterin hinter den verfassungswidrigen, Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Staatsrates verschanzt, deren Grundlage nicht die offizielle institutionelle Dokumentation der EMA und Hersteller war, die der Bozener Gerichtsbarkeit vorgelegt wurde! Außerdem beziehen sich die Entscheidungen des Staatsrates und des Verfassungsgerichtshofes nicht auf die Verletzung der ärztlichen Verschreibungspflicht! Über die niemals entschieden wurde!
Da man offensichtlich keine Argumente gegen den Inhalt offizieller institutioneller Dokumente hat, maßen sich Richter (mit wenigen Ausnahmen!) grob verfassungswidrig eine gesetzgeberische Funktion an! Eine Impfpflicht, an die der Verlust der Berechtigung der Berufsausübung und damit die wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz in brutalster Verletzung der Menschenwürde gekoppelt wurde, kann nicht extensiv, über den Gesetzeswortlaut hinaus, vom Gericht interpretiert werden! Vom Gesetzgeber auferlegte Pflichten dürfen niemals extensiv ausgelegt werden. Das gehört eigentlich zu den rudimentärsten Grundkenntnissen eines Jurastudenten.
Der Richterin (und der Staatsanwaltschaft) wurden sämtliche offiziellen Dokumente der EMA und der Hersteller vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die sog. Covid-19- Impfstoffe niemals auf deren Sicherheit und Wirksamkeit klinisch getestet wurden.
Diesbezüglich behängen derzeit auch zwei Verfahren am Europäischen Gericht (T-108/23 und T-109/23, deren Inhalt der Richterin ebenso bekannt ist: https://drive.google.com/file/d/1pEQ0hy5nadQhKC-odpQQ2XIPnKRh4bX/view?usp=drivesdk
https://drive.google.com/file/d/15RL7JCFplNIKAd8EGehIKAsvC3Xfk6A/view?usp=drivesdk
Die sog. Covid-19-Impfstoffe wurden von der Europäischen Kommission zentral für alle Mitgliedsstaaten unter der zwingenden Voraussetzung einer ärztlichen Verschreibung (als Bedingung für die Anwendung auf den Menschen) zugelassen! Denn Art. 71 des Europäischen Arzneimittelkodexes (Richtlinie 2001/83/EG des Parlaments und des Rates) sieht die ärztliche Verschreibungspflicht als unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung von Medikamenten vor, deren Wirkung und/oder Nebenwirkung noch
genauer erforscht werden müssen, was im Falle der Covid-19-„Injektionen“ auch aus den Zulassungsbedingungen hervorgeht!

https://drive.google.com/file/d/1DzqZw1w8_l9MnVB6fAn-g6JV6z2PCRfD/view?usp=drivesdk

Diese ärztliche Verschreibungspflicht wurde auch von der AIFA in ihren Umsetzungsbeschlüssen zwingenderweise aufgenommen, aber leider nicht in der Umsetzung kontrolliert! Denn die Verantwortung für die Spritzung einer experimentellen gentechnischen Substanz, für welche niemals die Wirksamkeit und Sicherheit klinisch nachgewiesen wurde, hätte wohl kaum ein Arzt übernommen.
Laut der Bozener Richterin wäre diese von den Arzneimittelbehörden als notwendige Voraussetzung für die Anwendung der Substanzen vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht durch die gesetzliche „Impfpflicht“-Pflicht außer Kraft gesetzt worden!
Offensichtlich hat man bei Gericht komplett den rechtlichen Kompass verloren und argumentiert ganz offen autoritär. Denn nichts anderes bedeutet es, wenn man in einer richterlichen Entscheidung erklärt, dass der Staat durch eine, darüber hinaus entgegen jeglicher wissenschaftlichen Evidenz in Bezug auf Wirksamkeit und Sicherheit, eingeführte „Impfpflicht“, die von der zuständigen Arzneimittelbehörde, auf der Basis des zwingenden Arzneimittelrechts als notwendige Bedingung (zum Schutze von Leben und Gesundheit des „Impflings“) vorgesehene ärztliche Verschreibungspflicht, außer Kraft setzen könne.
Das ist Menschenrechtsbeugung in absoluter Form und zeigt einmal mehr, was in diesen vergangenen dreieinhalb Jahren aus unserer Justiz geworden ist! Eine Exekutionsstelle autoritärer Maßnahmen, die – abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen – keinerlei Beweisaufnahme mehr zulässt und rudimentärste Rechtsprinzipien verletzt, ja ins exakte Gegenteil verkehrt!
Eine ärztliche Verschreibungsplicht ist u.a. dann laut EU-Arzneimittelrecht vorgesehen, wenn es sich um ein neues Arzneimittel handelt, für welches noch wichtige Informationen fehlen! Deshalb muss ein Arzt (laut Art. 13 Deontologiekodex der Ärzte) eine auf den einzelnen Patienten/“Impfling“ bezogene Bewertung der Sinnhaftigkeit des Einsatzes des Medikaments (aufgrund der effektiven Natur des Arzneimittels – im konkreten Fall sprechen wir von gentechnikbasierten Substanzen und nicht konventionellen Impfstoffen! – Wirksamkeit und Sicherheit und Notwendigkeit) vornehmen und darüber hinaus den Patienten/“Impfling“ korrekt und vollständig informieren, damit überhaupt eine freie
Zustimmung zur Behandlung möglich ist!


Die Europäische Arzneimittelbehörde hat die ärztliche Verschreibungspflicht als notwendige Bedingung für die Anwendung der Covid-19-Impfstoffe“ in Anlage II Lit. B) der Zulassungsbeschlüsse laut EU-Arzneimittelrecht vorsehen müssen, weil es sich bei den sog. Covid-19-„Impfstoffen“ um ein „neue“ Arzneimittel handelt, und daher wichtige Informationen noch fehlen!
Gerade diese Notwendigkeit der ärztlichen Verschreibung der Covid-19-„Impfung“ für deren rechtmäßige Anwendung auf den Menschen, hat die Rechtmäßigkeit einer generellen bzw. auf eine ganze Berufskategorie bezogene „Impfpflicht“ von vornherein ausgeschlossen!
Aber die sich meist nur mehr als Vollstreckerin autoritärer menschenverachtender Maßnahmen gebärdende Justiz verdreht rudimentärste Rechtsprinzipien. Es kann keine generelle Pflicht zur Anwendung eines Arzneimittels geben, wenn aufgrund der von den Zulassungsbedingungen geforderten ärztlichen Verschreibung, ein Arzt einzelfallbezogen – ohne Konditionierung durch die Politik, allein seinem ärztlichen Wissen und Gewissen verpflichtet – beurteilen muss, ob der Einsatz des Arzneimittels
auf die betreffende Person sinnvoll und verantwortbar ist!

Es war deshalb nicht der Einzelne der nachweisen musste, in die vom italienischen Gesundheitsministerium aufgrund einer autoritären menschenverachtenden politischen Entscheidung alle Bürger „durchzuspiken“ (inklusive der Schwangeren und Kinder) aufs restriktivste (damit ja niemand befreit werden konnte) vorgesehenen „Befreiungs-Fälle zu fallen, sondern ein Arzt hätte – laut dem übergeordneten EU-Arzneimittelrecht und den Zulassungsbestimmungen – eigenverantwortlich für jeden einzelnen Fall beurteilen müssen, ob die Covid-19-Injektion ratsam war oder nicht. Dies, u.a. auch deshalb, weil – wie aus dem Beipackzettel dieser experimentellen Substanzen (siehe behängende
Nichtigkeitsklagen am EU-Gericht oben) selbst hervorgeht – keinerlei Studien zum Ausschluss der Gentoxizität, Karzinogenität und Mutagenität (sprich Änderung der DNA) gemacht wurden, und mittlerweile die Fälle von Turbokrebs in all den Ländern mit hoher Durchimpfungsrate durch die Decke schießen und das Risiko einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis), die immer zu bleibenden irreversiblen Schäden führt und laut Wissensstand der Kardiologie zur Verkürzung der Lebenszeit
(Herzmuskel- und Gehirnvernarbungen heilen nie aus!), in den Beipackzettel der mRNA-Substanzen aufgenommen werden mussten!
Der Bozener Staatsanwaltschaft wurden diese groben Rechtsverletzungen, die auch in Südtirol zu Tod und schwerster Behinderung geführt haben (es gibt auch in Südtirol Ärzte mit bereits anerkanntem schwersten irreversiblen „Covid-19-„Impfschäden“, Fälle die totgeschwiegen werden!) offensichtlich völlig egal, denn es wurde de facto keinerlei Ermittlung zu den angezeigten schwersten Menschenrechtsverletzungen aufgenommen, wie aus dem strafrechtlichen Ermittlungsregister klar hervorgeht, und über unseren Einspruch gegen den skandalösen Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft hat nun eine Richterin, die sich als Testimonial für die Covid-19-„Impfung“ instrumentalisieren lies, entschieden.

Richter und Staatsanwälte sollten Garanten der Menschenrechte und nicht Exekutoren eines autoritären die Bürger zu Labortieren von big-pharma reduzierenden Unrechtsstaates sein!

Die sich international nicht mehr aufhaltende Wahrheit wird auch die Südtiroler Justiz einholen, und Entscheidungen wie jene der Bozener Richterin und ehemaligen Landesgerichtspräsidentin, werden historische Dokumente eines autoritären Unrechtsstaates sein.

Bozen, 25.8.2023
RA DDr. Renate Holzeisen
Mitglied des Vorstandes von Children’s Health Defense Europe
Spitzenkandidatin von VITA für die Wahl zum Südtiroler Landtag

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